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Description
(D) Standard "Free
Beat" Vertrag NICHT-EXKLUSIVE RECHTE: Die
folgende dient als rechtlich bindende Vereinbarung
zwischen B.A.D. ("Lizenzgeber") und dem Käufer
("Lizenznehmer"). Diese Vereinbarung gewährt dem
Lizenznehmer nicht-exklusive Rechte an der durch
Kauf / oder kostenlosem Download erworbenen
Komposition ("Instrumental"). 1. Nutzung: Der
Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer das Recht
für die nicht-exklusive Nutzung des Instrumental,
welche in dieser Vereinbarung lizenziert ist, zum
Zwecke der Schaffung einer neuen Zusammensetzung.
2. Master-Recording: Der Lizenzgeber gewährt
dem Lizenznehmer das Recht, dem Instrumental
eigene/ oder lizenzfreie Gesangsaufnahmen
hinzuzufügen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich,
von der Bearbeitung des Instrumental, die in
dieser Vereinbarung lizenziert ist, durch
Veränderung des Arrangements oder durch Entfernen
von Melodien, Instrumente, Drum - Programmierungen
oder Klängen, die innerhalb des Instrumental
enthalten sind, abzusehen und diese zu
unterlassen. 3. For-Profit bzw. Non-Profit -
Vertrieb: Der Lizenznehmer ist berechtigt, das
Instrumental ausschließlich für nicht
kommerzielle Zwecke zu verwenden. Jede
for-Profit-, Handels-, oder finanziell
ausbeuterische Nutzung des Instrumentals ist
untersagt. Um das Instrumental kommerziell zu
nutzen, muss eine entsprechende Lizenz gekauft
oder ordnungsgemäß erhoben werden. 4.
Eigentümer: Der Lizenzgeber behält 100% der
vollen Rechte (Urheber- und Eigentumsrechte) am
Instrumental, und kann es weiterhin nicht-exklusiv
und / oder exklusiv verkaufen. Der Lizenznehmer
hat weder das Recht noch die Autorität das
Instrumental, obgleich vollständig oder Teile
davon, an Dritte zu verkaufen oder Rechte daran zu
lizenzieren. 5. Produktionsangabe: Der
Lizenznehmer verpflichtet sich dazu eine
ordnungsgemäße Produktionsangabe für die
Schaffung des Instrumental durch den Lizenzgeber,
durch namentliche Nennung des Lizenzgebers,
zumachen. Dies kann mündlich erfolgen (durch
Gesangsaufnahmen auf dem Master-Recording) oder
geschrieben in oder auf dem CD-Booklet oder der
äußeren Abdeckung. Diese Produktionsangabe muss
auch in digitalen Kopien erkennbar sein, hierzu
verpflichtet sich der Lizenznehmer dazu im Titel
des fertigen Songs den Zusatz (prod. by B.A.D.)
anzugeben. Darüber hinaus behält sich der
Lizenzgeber das Recht vor, eine Audio-Signatur am
Anfang aller nicht-exklusive Instrumentale
einzufügen und beizubehalten. 6. Änderungen:
Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, diese
Vereinbarung zu jeder Zeit und ohne Ankündigung
zu modifizieren. Durch die Weiternutzung des
Instrumentals erklären Sie Ihre Zustimmung zu
diesem Vertrag, einschließlich etwaiger
Änderungen oder Modifikationen durch den
Lizenzgeber. Mit dem Erhalt dieses Vertrags per
E-Mail oder Postanschrift bzw. durch herunterladen
des Instrumental (von badhiphop.de oder etwaigen
Internetauftritten des Lizenzgebers auf
Internetplattformen wie z.B. SoundCloud.com,
YouTube.com oder Facebook.com), stimmen Sie
automatisch den oben genannten Bedingungen zu und
erhalten die nicht-exklusiven Rechte an dem
entsprechenden Instrumental.